Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL)

Liebe Patientin,

Ihre gesetzliche Krankenkasse gewährt Ihnen eine medizinische Basisversorgung.

Die moderne Medizin bietet darüber hinaus zahlreiche empfehlens­werte und sinnvolle Zusatzleistungen an, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Die Kosten für diese Gesundheitsleistungen dürfen nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse erbracht werden und müssen deshalb von Ihnen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Basisversorgung im Rahmen der gesetzlichen Kranken­versicherung führen wir natürlich weiterhin für Sie als Kassenleistung durch. Sie können mehr für ihre Gesundheit tun. Nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Gesundheitsvorsorge und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint.

Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen in Ihrem Falle empfehlens­wert sind.

Gynäkologie

Krebsfrüherkennung „plus“ durch UltraschallKrebsfrüherkennung „plus“ durch UltraschallEs wurde zwar bisher in Studien nicht abschließend der Beweis erbracht, dass durch den Ultraschall des Unterleibs das Risiko, an Gebärmutter – oder Eierstockkrebs zu sterben, gesenkt werden kann. Jedoch können durch diese Untersuchung nicht tastbare Befunde im Bereich des kleinen Beckens besser erkannt werden, wie zum Beispiel Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut oder der Eierstöcke und Eileiter.
Brust-UltraschallBrust-UltraschallBrustkrebs ist mit jährlich fast 70.000 Neuerkrankungen die häufigste Krebserkrankung der Frau in Deutschland. Für die Heilung entscheidend ist hier die Früherkennung.
Wir bieten insbesondere Frauen mit einer erhöhten Brustgewebedichte oder einem größeren Sicherheitsbedürfnis, z.B. bei familiärer Belastung, die Ultraschalluntersuchung der Brust an. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mammasonographie in diesen Fällen verdächtiges Gewebe frühzeitiger erkennen kann.
HPV-AbstrichHPV-AbstrichDer HPV(Humane Papillom Viren) -Abstrich wird nach der neuen Krebsfrüherkennungs-richtlinie, die seit Anfang 2020 gilt, alle 3 Jahre zusätzlich zum Zellabstrich (=PAP) durchgeführt – inzwischen ist in vielen Studien gezeigt worden, dass die allermeisten Fälle von Gebärmutterhalskrebs durch diese Virusinfektion verursacht wird. Wünschen Sie eine HPV Kontrolle außerhalb dieser Krebsfrüherkennungsrichtlinie, dann sprechen Sie uns an.
PAP-AbstrichPAP-AbstrichNach der neuen Krebsfrüherkennungsrichtlinie, die seit Anfang 2020 gilt, wird der Abstrich auf auffällige Zellen des Gebär­mutter­halses nur noch alle 3 Jahre durchgeführt – Voraussetzung ist natürlich ein unauffälliger Befund. In den Jahren 2 und 3 führen wir diesen sog. PAP-Abstrich bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis gerne auf Wunsch als Igel-Leistung durch.
HormonstatusHormonstatusIn den Wechseljahren produzieren die Eierstöcke weniger Hormone. Dadurch kann es zu starken Schwankungen der Hormonspiegel im Blut kommen. Dies führt häufig zu den typischen Wechsel­jahres­beschwerden, wie zum Beispiel Zyklusunregelmäßigkeiten, Hitzewallungen, Schlafstörungen oder Stimmungsschwankungen. Die Entscheidung, ob eine Hormonersatztherapie nötig ist, wird vor allem nach dem Beschwerdebild und der individuellen Risiko­konstellation gefällt. Hormonspeicheltests dagegen sind keine wissenschaftlich validierte Methode. Wünschen Sie dennoch eine detaillierte Bestimmung Ihres Hormonprofils, so sprechen Sie uns bitte an.
Früherkennung von Darmkrebs („IMST“)Früherkennung von Darmkrebs („IMST“)Darmkrebs ist nach dem Brustkrebs die zweithäufigste Krebs­erkrankung der Frau in Deutschland (2017 ca. 27.000 Neu­erkrankungen / Jahr). Der immunologische Stuhltest ist im Auffinden von Blut im Stuhl deutlich empfindlicher als der herkömmliche „Hämoccult“ sowie unabhängig von der Nahrungszufuhr. Sollte er negativ sein, so kann man mit großer Wahrscheinlichkeit einen Darmkrebs ausschließen. Bei positivem Ergebnis raten wir zur Durchführung einer Darmspiegelung. Ab dem 50. LJ ist dieser Stuhltest jährlich im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten, ab dem 55.LJ alle 2 Jahre.
Früherkennung von Blasenkrebs („bladdercheck“)Früherkennung von Blasenkrebs („bladdercheck“)Dies ist ein Test auf Antikörperbasis zur Früherkennung von Blasenkrebs, der zwar nicht sehr häufig ist (15.800 Neuer­krankungen / Jahr in Deutschland, 3x häufiger bei Männern als bei Frauen), aber keine Frühsymptome macht. Daher bieten wir Frauen mit einem erhöhten Risiko, z.B. Raucherinnen und Friseurinnen, und jenen mit einem größeren Sicherheitsbedürfnis, einen Test auf Blasenkrebs an, den sog. „bladdercheck“. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so empfehlen wir eine Blasenspiegelung durch einen Urologen.

 
Untersuchungen in der Schwangerschaft

Untersuchung auf Infektionserkrankungen in der Schwangerschaft und Ermittlung des Immunstatus bezüglich Zytomegalie, Ringelröteln, Toxoplasmose und WindpockenUntersuchung auf Infektionserkrankungen in der Schwangerschaft und Ermittlung des Immunstatus bezüglich Zytomegalie, Ringelröteln, Toxoplasmose und WindpockenDie oben genannten Infektionserkrankungen können zu Schädigungen des ungeborenen Kindes führen, falls es zu einer Ansteckung in der Schwangerschaft und – seltener -Übertragung auf das ungeborenen Kind kommt. Mit einer Blutentnahme können wir den Immunstatus der Schwangeren feststellen und sehen, ob sie Schutz hat aufgrund einer früher stattgehabten Infektion oder besondere Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Diese Untersuchungen werden von den Fachgesellschaften der Gynäkologie & Geburtshilfe und Kinderheilkunde empfohlen, sind jedoch bisher keine Leistungen der Mutterschaftsrichtlinie. Wir empfehlen diese Untersuchungen und beraten Sie diesbezüglich gerne.
Abstrich auf Streptokokken der Gruppe BAbstrich auf Streptokokken der Gruppe BEine Scheideninfektion mit Streptokokken B ist für die gesunde Schwangere unproblematisch. Allerdings kann sich das Neugeborene im Rahmen der Geburt anstecken und in den ersten Lebenstagen / Wochen lebensbedrohlich erkranken. Sollte eine Infektion nachgewiesen werden, so lässt sich das Neugeborene durch die Gabe eines Antibiotikums unter der Geburt schützen.

Schwangerschaftstest auf Wunsch

Verhütungsmaßnahmen ab 22 JahreVerhütungsmaßnahmen ab 22 JahreLeistungen zur Verhütung werden nach dem 22. Geburtstag von der Kasse nicht mehr übernommen.

 
Einsetzen einer Kupfer- oder Hormonspirale oder eines Hormon­stäbchens

Akupunktur / LaserakupunkturAkupunktur / LaserakupunkturSeit rund 3000 Jahren schätzt man die Therapie mit den Nadeln in China als wirksame Hilfe bei Schmerzen, funktionellen und seelischen Erkrankungen sowie zur Harmonisierung des Immunsystems – seit den 70er Jahren ist die Akupunktur in der westlichen Welt einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Heute hat auch die Schulmedizin die sanfte Heilkraft der traditionellen, chinesischen Methode entdeckt und in ihr Behandlungs­spektrum aufgenommen – bei vielen Beschwerden ist die Akupunktur oder Laserakupunktur als Therapie anerkannt, oft wird sie mit herkömmlichen Therapien kombiniert.
In unserer Praxis wird Akupunktur / Laserakupunktur angewandt:

  • bei Beschwerden in der Schwangerschaft wie Rückenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder zur Geburtsvorbereitung
  • nach der Geburt bei Störungen der Gebärmutterrückbildung oder bei Stillproblemen
  • bei Kinderwunsch
  • zur Raucherentwöhnung
  • bei Blutungsstörungen oder Periodenschmerzen
  • bei Beschwerden in den Wechseljahren

K-TapesK-Tapes„Kinesiologisches Tape“ ist ein elastisches textiles, buntes Klebeband, welches in der Alternativmedizin und im Leistungssport Verwendung findet. In speziellen Techniken wird es auf die Haut aufgebracht und soll dadurch gesundheitsfördernde Wirkung erzielen. Wir bieten Taping u.a. bei verschiedenen Beschwerden in der Schwangerschaft (z.B. Symphysenlockerung), bei Regelschmerzen und Rückenschmerzen an. Sprechen Sie uns an.